Arbeitsbedingungen
- Der Veranstalter stellt einen trockenen, spritz-
und regenwassergeschützten Bereich als Bühne.
- Innerhalb dieses Bereichs muss sich mindestens
eine 230V/16A Steckdose befinden.
- Der Veranstalter sorgt bei Bedarf für die
Bühnenausleuchtung.
- Angemessenes Catering stellt der Veranstalter.
- Jazz2Jazz kann eine Beschallungsanlage stellen
(123dB/1m, 2 x 12“-Boxen). Bis
136dB optional.
- Jazz2Jazz sind in der künstlerischen
Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei.
Preise
- Die Gage ist per Vorkasse oder direkt nach dem
Auftritt in Bar fällig, falls nicht anders
vereinbart.
- Etwaige Strafen wegen der
Covid-Kontaktbeschränkung trägt der Veranstalter.
- Gebühren für Wort und Musik trägt ggf. der
Veranstalter.
Haftung
und Gewährleistung
- Jazz2Jazz übernimmt keine Haftung für die
Durchführung der Veranstaltung bereitgestellten
Materials des Veranstalters oder Dritter.
Rücktritt
und Kündigung
- Wird der Vertrag nicht binnen 14 Tage
unterschrieben zurückgesandt, kann Jazz2Jazz vom
Vertrag zurücktreten.
- Konventionalstrafen bei Absagen wegen einem
triftigen Grund, wie Krankheit, Covidbeschränkungen,
o.Ä. sind unzulässig.
Datenschutz
- Jazz2Jazz garantiert den Umgang mit Daten nach
DSGVO der EU.
Gerichtsstand
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